Seit April 2014 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates der Stiftung Küstenschutz Sylt monatlich auf dem elektronischen Weg (E-Mail) ein Informationsblatt.
Auslöser dazu war die Sitzung des Aufsichtsrates am 14.02.2014. Dort wurde die Bitte geäußert, doch mehr über die Stiftungsarbeit informiert zu werden. Daraufhin entstand das Mitteilungsblatt „Windiges“ Auf zwei Seiten kamen monatlich Informationen von der Stiftung auf dem Computer des Adressaten an. Auf der nächsten Sitzungen des Aufsichtsrates gab man sich zufrieden mit der regelmäßigen Zusendung von Stiftungsinformationen. Im Jahr 2016 bekommen diese Informationsseiten die überschrift „SyltschützerMitteilungen“. In der ersten Ausgabe, die am 30.04.2014 versandt wurde, war zu lesen: „Die Artikel stammen aus dem Kreise der Vorstandsmitglieder. Es gibt noch keine feste Redaktion. Gerne sind wir auch bereit, eingesandte Berichte, Stellungnahmen oder Visionen in dieses Mitteilungsblatt aufzunehmen.“
Dieses Zitat hat nach wie vor Bestand. Doch: Es gibt nur einen Autor, und Berichte von anderen Autoren sind nicht eingegangen. Kritische Anmerkungen gab es vereinzelt nur mündlich. Wenn die Mitteilungen am Anfang nur an die Mitglieder des Aufsichtsrats und an Spender versandt worden waren, ist der Umfang der Verteilerliste größer geworden. Da wir an die Syltschützer-Mitteilungen nur über den E-Mail-Kontakt versenden, ist es erforderlich, dass uns von den Interessen oder den Spendern auch eine E-Mail-Adresse vorliegt. Das ist nimmer der Fall. In der Zwischenzeit können alle Ausgaben unseres Mitteilungsblattes auf unserer Homepage stiftung-kuestenschutz-sylt.de nachgelesen werden. Jede aktuelle Ausgabe wird nach dem E-Mail-Versand umgehend auf unserer Homepage platziert. Und nun?
Wir werden die Reihe der SyltschützerMitteilungen fortsetzen. Zu dem Stichwort „Syltschützer“ gibt es noch viel zu schreiben. Es wäre aber auch schön, von Ihnen zu erfahren, welche Informationen Ihnen fehlen.
Zu dieser Frage gibt es einen Schlüssel:
eine E-Mail an: helge.jansen@syltschuetzer.de
Erinnern und neu Denken
Am 16.08.2007 wurde in die Präambel der Satzung der Stiftung Küstenschutz Sylt geschrieben:
Für den Schutz der Küsten ist in erster Linie unser Land Schleswig-Holstein zuständig. Wir alle sind seinen politischen und ausführenden Kräften für die geleistete und zu leistende Küstenschutzarbeit dankbar. Als Zeichen dieser Dankbarkeit und als Beweis unseres Willens, uns gegen die Naturgewalten zu engagieren und als Bürger einen zusätzlichen Beitrag zum Schutz unserer Küsten, zum Schutz der einmaligen Natur der Insel, zum Schutz der hier lebenden und der hier Erholung findenden Menschen und zum Schutz des Lebens und Wirtschaftsraumes Sylt zu leisten, haben wir die Stiftung Küstenschutz Sylt gegründet.
Ein großer Kreis von Bürgern auf der Insel Sylt war von dem Gedanken beseelt, dass man auch selber etwas tun muss, um die KüstenschutzAktivitäten zu festigen. In den letzen zehn Jahren ist viel getan worden. Besonderes auf der Seite des Landes. Der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz, hat den Generalküstenschutzplan und alle Fachpläne der Schleswig-Holsteinischen Küsten ins Internet gestellt. Siehe: schleswig-holstein.de/küstenschutz
Hinter dieser Darstellung ist eine bemerkenswerte Aufarbeitung des Küstenschutzwissens in Schleswig Holstein als stets aktuelle Informationsquelle vorhanden.
über alle Küstenabschnitte kann man genaue Informationen erfahren. Es ist erkennbar, dass die Forschungsergebnisse aus den neunziger Jahren umgesetzt wurden und Maßnahmen gezielter eingesetzt werden konnten. Der „Klimadeich“ ist dazu nur ein Beispiel. Da heute präzise Meß- methoden vorhanden sind, können die Sandaufspülungen wirkungsvoller platziert werden.
Es wird etwas getan! Mit der Stiftung wollten wir auf der Insel Sylt einen bescheidenen Beitrag zusätzlich leisten. Der Landschaftszweckverband Sylt trägt im Auftrag der Sylter Kommunen dazu bei, dass die Küstenbereiche in der kommunalen Zuständigkeit erfolgreich gesichert werden können. Die Stiftung hat ihren Auftrag aus den Gründungstagen erfüllt und ein solides Kapital zusammengetragen. Das angelegte Depot umfasst heute mehr als eine Million Euro.
Die niedrigen Zinsen lassen uns nicht die anfänglich erhoffte großzügige Ausschüttung von Fördergeldern durchzuführen. Aber auch mit kleinen Maßnahmen können wir aufzeigen, dass die Sylter die erforderlichen Küstenschutzmaßnahmen begleiten.
Vielleicht ist es Ihnen nicht aufgefallen, dass in der Präambel der Stiftungssatzung ein Fehler vorhanden ist: „gegen die Naturgewalten“. Diese Formulierung ist falsch! Wir können nicht gegen die Naturgewalten agieren. Wir müssen mit den Naturgewalten leben, deren Wirkungsweise erforschen und an deren Entwicklung entlang Schutzmaßnahmen wirkungsvoll einsetzen.
Der Vorstand der Stiftung wird dem Aufsichtsrat vorschlagen, die Präambel der Satzung entsprechend zu ändern. Es ist natürlich nur eine kleine Änderung, aber vielleicht ein Signal, eher mit der Natur zu wirken…
Bei aller Zuversicht zu dem Wirken der Stiftung Küstenschutz Sylt, ist die Mitwirkung der Sylter Bürger dazu eher verhalten. Vielleicht mag man das verstehen, weil das tägliche Mühen, den Alltag zu bewältigen, wichtiger scheint.
Ein Beitrag zu der Arbeit der Stiftung muss nicht immer die große Spende sein. Die Entwicklung von Ideen, wie man von der Insel Sylt aus zeigen kann, dass uns das Mühen um den Küstenschutz wichtig ist, das wäre schon ein guter Hinweis. Und Ideen, die gibt es ja immer wieder…
Trotzdem aber erlauben wir uns, an dieser Stelle erneut unsere lange IBAN Nummer anzugeben:
IBAN: DE61 2179 1805 0000 3663 66
BIC: GENODEF1SYL
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